Einzel- und Paartherapie, Erziehungsberatung, Psychologische Beratung, Coaching, Beratung- oder Therapiegespräche per Telefon oder Video-Telefonie, Selbsterfahrung
Kognitive Verhaltenstherapie, imaginäre und Entspannungsverfahren, Arbeit mit Ego-States
Psychotherapien können nach ärztlicher Anordnung (Hausarzt oder Psychiater) über die Grundversicherung abgerechnet werden. Von den Zusatzversicherungen bin ich nicht mehr anerkannt. Psychologische Beratungen ohne vorliegende Krankheit müssen selbst finanziert werden. Selbstverständlich dürfen auch Psychotherapien selbst finanziert werden, wenn eine Abrechnung über die Grundversicherung nicht erwünscht ist.