• Psychiatrische und psychotherapeutische Abklärung/Diagnostik und Behandlung
• Medikamentöse Abklärung, Beratung und Behandlung bei externer Psychotherapie
• Psychotherapeutische Verfahren
• Depressionen
• Bipolare Erkrankungen
• Ängste und Panik
• Zwänge
• Psychosen und Schizophrenie mit Früherkennung von Psychosen
• Substanzmissbrauch
• Alkoholismus
• Persönlichkeitsstörungen
• Psychosomatische Erkrankungen
• Lebenskrisen, Erschöpfungszustände
• Beziehungs- und Arbeitsprobleme
• Burnout, Chronischer Stress
• Mobbing
• Schlafstörungen
• Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
• Dementielle Erkrankungen und Gedächtnisleistungsstörungen
• Spezielle Gutachten werden nur auf konkreten Auftrag einer offiziellen Stelle (IV, Suva, Militär, Gericht etc.) verfasst.
• Die Abklärungs- und Behandlungskosten werden von den Kranken-, respektive Unfallversicherungen im Rahmen der jeweils gültigen Regelungen und Tarifvorschriften übernommen. Dabei trägt die Patientin oder der Patient den üblichen Selbstbehalt von 10%